Begleitetes Fahren (BF 17)

Die Ausbildung für den Führerschein ist bereits mit 16½ Jahren möglich. Drei Monate vor deinem 17ten Geburtstag darfst du dann die theoretische, einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen. Mit 17 darf's dann, mit Begleitperson, auch außerhalb der Fahrschule auf deutschen Straßen losgehen.

Die Begleitperson(en) werden bei dem Antrag auf den Führerschein mit angegeben und müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens fünf Jahren selbst in Besitz eines Führerscheins der Klasse B bzw. 3 (alte Bezeichnung)
  • Muss sich an die 0,5 Promille Grenze halten
  • Nicht mehr als einen Punkt in Flensburg

Interesse? Hier gehts zur Anmeldung.